Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023/24

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023/24 © ADFC

Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Eine Auswahl der schönsten Radrouten Deutschlands: Der Radtourenplaner „Deutschland per Rad entdecken“ für 2023 und 2024 lädt zu einer Reise durch die Vielfalt Deutschlands ein – zwischen Küstenwind und Alpenblick.

Ein Blick in das neue Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ macht schnell klar: Deutschland ist ein Radreiseland. Das 64 Seiten starke Magazin stellt eine Auswahl der schönsten Radrouten und Radregionen „zwischen Küstenwind und Alpenblick“ vor.

Pure Inspiration

Ein Fahrrad, passende Kleidung und etwas Inspiration – mehr braucht es nicht, um die abwechslungsreiche Natur und Kultur Deutschlands entspannt auf einem Ausflug oder bei einer Radreise zu entdecken.

Von den 260 Radrouten in Deutschland haben 37 Radfernwege, sechs Radregionen und sechs Bundesländer ihren Platz im Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ gefunden.

Schon das Inhaltsverzeichnis zeigt, wie viel es in Deutschland zu entdecken gibt: Die Küstenregionen, Seen, Flüsse, die Mittelgebirge oder den Voralpenraum mit ihren jeweiligen Highlights.

Und was haben der Töddenland-Radweg, der Badische Weinradweg oder der Bäderradweg gemeinsam? Sie zeigen die kulturelle Vielfalt in Deutschland – die sich auch auf dem Rad entdecken lässt.

Unter den vorgestellten Routen und Regionen in „Deutschland per Rad entdecken“ sind auch 21 ausgezeichnete ADFC-Qualitätsradrouten sowie eine ADFC-RadReiseRegion.

Zwischen Klassik und Neuheit

Neben vielen bekannten Klassikern wie dem Mosel-Radweg oder dem Isarradweg sind einige Routen das erste Mal oder nach einer Pause erneut dabei, wie der Nordseeküsten-Radweg. Allein auf der Schwäbischen Alb sind drei Radfernwege neu dabei.

Schleswig-Holstein präsentiert sich als Bundesland in „Deutschland per Rad entdecken“, genauso wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland.

Praktische neue Features

Superpraktisch für Nutzer:innen sind die QR-Codes: Sie machen das Finden einer passenden Unterkunft zum Kinderspiel. Mit dem Smartphone den Code scannen und die fahrradfreundlichen Bett+Bike-Unterkünfte an der jeweiligen Route oder in der Region werden direkt mit allen Kontaktdaten angezeigt.

Außerdem gibt der ADFC Tipps zur Planung einer Radreise und legt die praktische ADFC-Checkliste für den Radurlaub obendrauf – sie zeigt, was auf Radreisen wirklich wichtig ist. So einfach ließ sich das Packen für die Radreise noch nie abhaken.

Mehr auf der Internetseite entdecken

Alle Radreiseziele, die in „Deutschland per Rad entdecken“ vorgestellt werden, finden sich auch in der Rubrik „Radtouren“ auf www.adfc-radtourismus.de. Neben den wichtigsten Infos gibt es hier auch die passende komoot-Karte und mit der komoot-App kann man auf allen Routen unterwegs auch das Smartphone zur Navigation nutzen.

Die Internetseite www.adfc-radtourismus.de bietet darüber hinaus noch mehr Touren- und Servicetipps und neuerdings auch pauschale Radreiseangebote von Radreiseveranstaltern.

Hier ist das Magazin erhältlich

Das Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ ist in ADFC-Infoläden, in VSF-Fahrradfachgeschäften und bei anderen Partnern im Handel kostenlos erhältlich. Zudem liegt es in Bett+Bike-Gastbetrieben und auf touristischen Messen aus.

Als digitales E-Paper kann das Magazin auf www.deutschland-per-rad.de gelesen oder heruntergeladen werden. Die Printausgabe kann gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.

ADFC-Mitglieder erhalten das Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ zusammen mit dem ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt Ausgabe 1.2023 kostenlos.

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https://garbsen-seelze.adfc.de/artikel/deutschland-per-rad-entdecken-2023-und-2024-5-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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