Der ADFC Garbsen/Seelze ist eine Gliederung des ADFC Region Hannover e.V.
Der ADFC Garbsen/Seelze besteht in dieser Form seit Februar 2017. Ende 2022 hatten wir 303 Mitglieder*innen. Wir wollen weiter wachsen. Je mehr wir sind, um so gewichtiger wird unsere Stimme und gefestigter ist das finanzielle Fundament.
Wir sind aber nur stark, wenn viele Menschen aktiv im ADFC mitwirken. Ohne ehrenamtliche Aktivität geht es nicht. Bringen Sie Ihre Leidenschaft und Kompetenz in den ADFC Garbsen/Seelze ein. Als Mitglied im ADFC können Sie sich im Rahmen Ihrer Fähigkeiten, Neigungen und Ausdauer einsetzen.
Unsere Schwerpunkte:
# Als Tourguide Fahrradtouren planen und durchführen.
# Fahrräder codieren.
# Aktiv werden bei Veranstaltungen an Informationsständen.
# Verkehrspolitische Themen mit Interesse erarbeiten. Für Außenwirkung sorgen, damit immer mehr Menschen immer häufiger Fahrrad fahren.
# Als Radwegpate den Zustand der Radwege im Blick behalten.
# Aktiv mitarbeiten im Vorstand und Arbeitsgruppen.
# WIR SIND NEUGIERIG AUF IHRE IDEEN.
Wir sind als Lobby für mehr Radfahren unterwegs in Garbsen und Seelze, eingebunden in den ADFC Bundesverband.
Sie finden uns auch auf Facebook.
Informationen des Kreisvereins Region Hannover e.V.
Informationen des Landesverbandes Niedersachsen
Informationen des Bundesverbandes Deutschland
Der Vorstand Garbsen/Seelze koordiniert alle Aktivitäten und vertritt den ADFC nach außen. Mehr zu den einzelnen Mitglieder, Themenschwerpunkte und Kontaktdaten nach dem Klick auf das jeweilige Bild.
Nur viele einsatzfreudige Menschen können die uns selbst gestellten Aufgaben und Angebote stemmen. Mehr geht nur mit zusätzlichen Aktiven. Sei dabei.
Der ADFC veröffentlicht verschiedenste Broschüren. Neben touristischen Informationen wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg.
Regionalen Bezug bietet die Fahrradzeitschrift "HannoRad" des ADFC Region Hannover e.V.
Diese Firmen setzen sich für die Ziele des ADFC ein und unterstützen den ADFC Garbsen/Seelze auch finanziell. Wir sagen DANKE für die Unterstützung.
Werner Meyer
Hauptstraße 177
30826 Garbsen
Mobil: 0176 5515 4986
E-Mail: meyer.we [at] t-online.de
Manfred Kern
Fledermausweg 1A
30823 Garbsen
Mobil: 0174 7363 046
E-Mail: m.kern [at] adfc-hannover.de
Karl-Heinz Giese
Zirkonhof 11
30823 Garbsen
Mobil: 0151 2681 5651
E-Mail: karl-heinz.carlcx [at] gmx.de
ADFC Garbsen/Seelze
E-Mail: garbsen-seelze [at] adfc-hannover.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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