STADTRADELN 2023

 

STADTRADELN vom 4. bis 24. Juni 2023

Seelze und Garbsen sind auch dieses Jahr dabei.

 

STADTRADELN ist eine bundesweite Kampange. Es geht darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltags- und Freizeitwege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Die besondere Herausforderung: Den inneren "Schweinehund" regelmäßig zu besiegen.

Wir radeln für Klimaschutz und Radverkehrsförderung, für Gesundheit und aus Spaß sowieso. Jeder Kilometer zählt, ob beruflich, privat, vor Ort oder im Urlaub. Egal, ob mit Cityrad, ATB, MTB, Rennrad oder Pedelec.

Jede/Jeder kann mitmachen. Im eigenen Team (min. 2 Personen), im Verein, der Firma, als Einzelperson im offenen Team seiner Stadt oder als Gast bei uns. Kilometer zählen doppelt für Radelnde, die an der Aktion Mit dem Rad zur Arbeit (Initiative von ADFC und AOK) teilnehmen.

Die Teilnahme am STADTRADELN ist einfach:
# Anmelden auf www.stadtradeln.de
# Kommune auswählen, also Garbsen oder Seelze (in der Region Hannover)
# Team auswählen, beispielsweise ADFC-Garbsen/Seelze
# oder neues, eigenes Team anlegen (min. 2 Personen)
# Name, Passwort und Email angeben
# Die geradelten km eintragen oder
# die APPkürzung beim Radeln benutzen

Wer das Internet nicht nutzen will kann die geradelten km in Erfassungsbögen eintragen und bei der Stadt Garbsen, der Stadt Seelze oder dem ADFC Garbsen/Seelze abgeben. Sie können auch von Einzelpersonen genutzt werden.

Allgemeine Informationen (Ziele, Spielregeln, Wettbewerbskategorien, u.s.w.)

Der ADFC Garbsen/Seelze unterstützt die Kommunen bei der Durchführung der Aktion seit Jahren.
Entdecken Sie Ihre Stadt, die Region Hannover und auch darüber hinaus. Nutzen Sie unsere Angebote.
Wir empfehlen für EinsteigerInnen unsere geführten Radtouren.
Suchen Sie ein interessantes Ziel? Wir empfehlen unterschiedlichste Touren zum Nachradeln.
Die Auftaktveranstaltung am 4. Juni ist noch in Planung.

Aufruf der Stadt Seelze

Aufruf der Stadt Garbsen

Presseinfo der Region Hannover

Sternfahrt zur Auftaktveranstaltung. Wir radeln von Garbsen und Seelze zusammen mit den Wunstorfern zum Startpunkt Herrenhausen der Sternfahrt über die Schnellwege Hannovers.

 

https://garbsen-seelze.adfc.de/artikel/stadtradeln-21

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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